Bauwerksabdichtung
Ist alles, was machbar ist, auch wirklich notwendig?
Vom Sollen und Können des (Ab)Dichtens
Abdichtungen und Wärmedämmungen – sowohl von außen, als auch im Querschnitt – sind bei Neubauten unerlässlich. Bei Altbauinstandsetzungen sollte zumindest eine Trennung des Wandquerschnitts zwischen Keller und Erdgeschoß gegen aufsteigende Feuchte hergestellt werden. Eine Maßnahme, die nicht nur der Optik (Putzschäden) zugute kommt, sondern auch Energie sparen hilft! Ob ein solches Unterfangen jedoch auch im Kellerbereich eines Gebäudes obligatorisch ist, muss von Fall zu Fall genau geprüft werden.
Probleme erkennen, bevor sie auftreten
Bei einer fachgerechten Bauüberwachung wäre ein solcher Schaden im Wand/Sohlenbereich nicht entstanden!
Bei Abdichtungsplanungen auf dem Gebiet der Altbauinstandsetzung heißt es immer wieder: „Wenn wir schon dabei sind, dann machen wir’s doch gleich g‘scheit“. Dann wird der alte (und durchaus nicht immer zutreffende) Spruch zitiert, dass die Ursache für Feuchtigkeit im Keller stets von außen eindringendes Wasser sei. Und so wird fleißig von außen aufgegraben, abgedichtet, wärmegedämmt, geschützt und wieder verfüllt – und dabei eines völlig außer Acht gelassen: das Kosten-Nutzen-Verhältnis. Denn zunächst bleibt innen der „alte“ Zustand bestehen. Es müssen die Oberflächen erneuert werden. Dies bedeutet in der Regel alten salzbelasteten und sehr oft schimmelpilz-befallenen Putz abzuschlagen und durch Sanierputz ersetzen. Bei Bauobjekten, in das tatsächlich Wasser von außen eindringt, ist es oft ratsam, an allen eindeutig kritischen Stellen aufzugraben. Außerdem sind alle möglichen Fehlerquellen abzustellen, wie zum Beispiel eine undichte Wasserleitung reparieren oder auch ein schadhaftes Regenablaufrohr.
- Prüfung der Planungsunterlagen
- Prüfung der Ausschreibung
- Baufortschrittsüberwachung
- Dokumentation
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Sachverständiger für Bauwerksabdichtung
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